VANDERVOLK 
 

AGB / Terms and conditions


1. VERTRAGSBEGINN & FERTIGSTELLUNGSDATUM

Das Datum des Vertragsbeginns zwischen dem Kunden und VanderVolk wird schriftlich festgelegt und erfolgt drei Wochen vor Beginn der Ausbauphase. Auch wenn VanderVolk ein Fertigstellungsdatum angibt, ist dies keine endgültige Garantie. VanderVolk wird versuchen den Campervan zu dem festgelegten Datum fertigzustellen, dennoch können höhere Umstände vorliegen (s. Punkt 11), die außerhalb unserer Kontrolle liegen, und es verhindern ein Projekt zum angezielten Datum zu beenden. VanderVolk verpflichtet sich dazu den Kunden über evtl. Verzögerungen und ein damit verändertes Fertigstellungsdatum umgehend zu informieren. VanderVolk haftet nicht für etwaige Verluste, die in diesem Zusammenhang durch eine Verzögerung der Fertigstellung verursacht werden könnten, z.B. Campingplatzgebühren oder Ticketbuchungen für Fähren.


2. FAHRZEUGÜBERGABE AN VANDERVOLK

Der Kunde verpflichtet sich dazu, ein Fahrzeug (zulässiges Gesamtgewicht nicht über 3,5t!) mit -auch über die Ausbauphase hinaus- gültigem TÜV für den Ausbau bereit zu stellen und einen aktuellen Schadensbericht beizufügen. Das Fahrzeug muss auf den Kunden angemeldet und versichert sein. Bei Nichterfüllung / fehlendem Nachweis, behält sich VanderVolk vor, den Auftrag zu stornieren. Bis dahin entstandene Kosten (Materialbestellung) trägt der Kunde und die Kaution zur Reservierung des Auftrages (500.- Euro) wird von VanderVolk aufgrund des blockierten Zeitfensters, einbehalten.

Das Fahrzeug muss sauber und leer übergeben werden – es ist wichtig, dass keinerlei persönliche Dinge im Fahrzeug zurück gelassen werden. VanderVolk übernimmt keine Verantwortung für im Fahrzeug zurück gelassene Gegenstände.


3. ÜBERNAHMEBEDINGUNGEN

Der Käufer hat die Pflicht, den Kaufgegenstand sofort nach der Übernahme zu prüfen. Der Umtausch oder die Reparatur von eingebauten Teilen wird nicht durchgeführt, wenn Schäden vor dem Einbau bei sorgfältiger Prüfung erkennbar waren. Bei Fahrzeugen ist eine etwaige Prüfung in den Grenzen üblicher Probefahrten zu halten. Etwaige Mängel sind unverzüglich schriftlich zu rügen. Liegt die Mängelrüge nicht innerhalb von 7 Tagen vor, so gilt die Ware als in einwandfreiem Zustand übernommen, es sei denn, dass der Mangel bei der Prüfung nicht erkennbar war. Bei Abholung, nach der Besprechung und Demonstration der verbauten Teile, unterzeichnet der Kunde den einwandfreien Zustand des Campervans.

 

4. FESTLEGUNG DES LAYOUTS / CAMPERDESIGN / SPEZIFIKATIONEN

Mit der Unterzeichnung des finalen Angebots (inkl. Kostenvoranschlag) verpflichtet sich der Kunde zur Festlegung des genauen Layouts, des verwendeten Materials und Produkte, des elektrischen Set-Ups, des Wassersystems, und der Farbwahl. VanderVolk nimmt dieses unterzeichnete Angebot als endgültigen Arbeitsplan, auf denen alle Arbeiten basieren. Auch wenn VanderVolk beratende Funktion übernimmt, obliegt die Verantwortung des festgelegten Designs/Layouts auf Seiten des Kunden. VanderVolk übernimmt keine Verantwortung für die vom Kunden festgelegte Wahl hinsichtlich deren Angemessenheit.

Der Kunde verpflichtet sich dazu, auf Anfragen bezüglich Farbwahl und anderer Spezifikationen zeitnah festzulegen (per E-mail s. mitgeteiltes Datum). Ist dies nicht der Fall, kann es zu Verzögerungen in der Fertigstellung und damit verbundenen Lagerungs-/Arbeitsentfallkosten kommen.


5. GEBÜHREN & BEZAHLUNG

Alle Angaben sind in Euro. Bezahlungen sind ebenfalls ausschließlich in Euro vorzunehmen und auf das Konto von VanderVolk zu überweisen. Werden An-/Zahlungen nicht termingerecht ausgeführt (Zahlungseingang), behält sich VanderVolk die Einstellung aller Leistungen vor, bis der geforderte Betrag beglichen wurde.

Bezahlungsmodus:

  1. Die Reservierung des Projektzeitfensters bei VanderVolk ist mit einer Kaution von 500.- Euro festgesetzt (wird verrechnet mit der letzten Zahlung).

     

  2. Drei Wochen vor Ausbaubeginn erfolgt seitens des Kunden die Überweisung sämtlicher Materialkosten und ein Drittel der Arbeitskosten (Zahlungseingang).

  3. Am Tag der Fahrzeugübergabe in die VanderVolk Werkstatt ist das zweite Drittel der Arbeitskosten zu begleichen (Zahlungseingang).

  4. Am Tag der Abholung des Campervans ist das dritte Drittel der Arbeitskosten fällig (Zahlungseingang), abzüglich der geleisteten Kaution von 500,- Euro.


6. NICHTERFÜLLUNG

Wenn der Kunde der, im Vertrag festgesetzen, Bezahlung nicht termingerecht nachkommt, oder in anderer Art und Weise den Vertrag bricht, ist VanderVolk berechtigt den Ausbau auszusetzen oder den Campervan so lange einzubehalten, bis alle Kosten vollständig beglichen wurden. Der fertiggestellte Campervan verlässt die VanderVolk Werkstatt erst wenn die Rechnung vollständig beglichen wurde (Kontoeingang), ungeachtet anderer Rechte und Ansprüche.

 

7. LEISTUNGEN

VanderVolk verpflichtet sich zur Erbringung, der im Kostenvoranschlag angeführten Spezifikationen, auf die sich beide Seiten (VanderVolk und Kunde) vertraglich drei Wochen vor der Übergabe des Fahrzeugs and VanderVolk einigen. Jegliche spätere Veränderungen der Spezifikationen wird VanderVolk versuchen umzusetzen, jedoch erfolgt dies ohne Gewähr.  Zusätzliche Veränderungen werden zur Rechnung hinzu gefügt, die spätestens am Tag der Übergabe (Kontoeingang) vollständig beglichen sein muss. VanderVolk behält sich das Recht vor, den Campervan bis zur vollständigen Begleichung einzubehalten. In diesem Fall berechnet VanderVolk eine Gebühr von 250.- Euro pro Tag (Werkstattplatz + Arbeitsentfall).


8. KOMMUNIKATION / MITTEILUNGEN

Jegliche Anfragen und Mitteilungen beider Vertragspartner müssen schriftlich erfolgen, entweder per Postweg oder E-mail entsprechend der im Vertrag festgelegten Kontaktdaten.

 

9. GARANTIEN

VanderVolk vergibt eine 1-jährige Campervan Garantie auf alle gebauten Teile (Produktversagen, nicht natürliche Abnutzung oder übermäßige Belastung) und händigt bei Übergabe des fertigen Campervans alle Garantiebriefe der verwendeten Produkte dem Klienten aus.


10. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

10.1 VanderVolk haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

10.2 Hat VanderVolk aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen nach Maßgabe dieser Bedingungen für einen Schaden aufzukommen, der leicht fahrlässig verursacht wurde, so haftet VanderVolk beschränkt; die Haftung besteht nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten und ist auf den bei Vertragsabschluß vorhersehbaren typischen Schaden begrenzt. Diese Beschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Soweit der Schaden durch eine vom Kunden für den betreffenden Schadensfall abgeschlossene Versicherung gedeckt ist, haftet VanderVolk nur für etwaige damit verbundene Nachteile des Kundens, z.B. höhere Versicherungsprämien oder Zinsnachteile bis zur Schadensregulierung durch die Versicherung. Für leicht fahrlässige durch einen Mangel des Fahrzeuges verursachte Schäden wird nicht gehaftet.

10.3 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions-und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögensschäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen.

10.4 Eine Haftung für normale Abnutzung ist ausgeschlossen, insbesondere im Fall von Verschleißteilen.Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungsbeschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldensunabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz) oder die Haftung aus einer verschuldensunabhängigen Garantie.

10.5 Soweit die Haftung nach Ziffern 2 und 3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen von VanderVolk.


11. HÖHERE GEWALT

VanderVolk ist nicht verantwortbar für Vertragsbruch oder Verzögerungen bzw. das Scheitern oder Vollenden der hier angeführten Konditionen und Zusagen, falls dies durch Handlungen, Anlässe, Versäumnisse und Unfälle verursacht wird, die außerhalb der Kontrolle von VanderVolk liegen. Zu Fällen höherer Gewalt (unbeschadet der Allgemeingültigkeit) zählen Arbeitsstreiks, Aussperrungen, Ausschreitungen, Unruhen, Invasion, Krieg, Feuer, Explosion, Epidemie, Pandemie oder Naturkatastrophen (Sturm, Blitzeinschlag, Flut, Erdbeben, Absenkung), Lieferengpässe und politische Einflussnahme zu nennen.


12. SPRACHE, GERICHTSSTAND UND ANZUWENDENDES RECHT

Der Vertrag wird in Deutsch abgefasst. Die weitere Durchführung der Vertragsbeziehung erfolgt in Deutsch. Es findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Für Verbraucher gilt dies nur insoweit, als dadurch keine gesetzlichen Bestimmungen des Staates eingeschränkt werden, in dem der Kunde seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat. Gerichtsstand ist bei Streitigkeiten mit Kunden, die kein Verbraucher, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen sind, Sitz des Unternehmens.


13. DATENSCHUTZ

Im Zusammenhang mit der Anbahnung, Abschluss, Abwicklung und Rückabwicklung eines Kaufvertrages auf Grundlage dieser AGB werden vom Anbieter Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Der Anbieter gibt keine personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiter, es sei denn, dass er hierzu gesetzlich verpflichtet wäre oder der Kunde vorher ausdrücklich eingewilligt hat. Wird ein Dritter für Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Abwicklung von Verarbeitungsprozessen eingesetzt, so werden die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes eingehalten. Die vom Kunden im Wege der Bestellung mitgeteilten Daten werden ausschließlich zur Kontaktaufnahme innerhalb des Rahmens der Vertragsabwicklung verarbeitet. Die Zahlungsdaten werden an das mit der Zahlung beauftragte Kreditinstitut weitergegeben. Soweit den Anbieter Aufbewahrungsfristen handels- oder steuerrechtlicher Natur treffen, kann die Speicherung einiger Daten bis zu zehn Jahre dauern. Auf Wunsch des Kunden werden im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen die personenbezogenen Daten gelöscht, korrigiert oder gesperrt. Eine unentgeltliche Auskunft über alle personenbezogenen Daten des Kunden ist möglich. Für Fragen und Anträge auf Löschung, Korrektur oder Sperrung personenbezogener Daten sowie Erhebung, Verarbeitung und Nutzung kann sich der Kunde an folgende Adresse (oder auf dem E-Mail Weg) wenden:

VanderVolk
Postfach 21 02 05,
85017 Ingolstadt

info@vandervolk.de

14. SALVATORISCHE KLAUSEL

Die Unwirksamkeit einer Bestimmung dieser AGB hat keine Auswirkungen auf die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen.

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